DORA, EU AI Act, MaRisk: Der Regulierungsrahmen für KI in Banken 2026

DORA, EU AI Act, MaRisk: Der Regulierungsrahmen für KI in Banken 2026

EU AI Act, DORA und MaRisk regeln KI in Banken 2026 parallel und teils widersprüchlich. Was jetzt gilt, und was der Digital Omnibus verschiebt.

August 6, 2026

Wissensmanagement, Organisation & Change

Welche regulatorischen Pflichten gelten 2026 für KI in Banken?

Drei Verordnungen, zwei Aufsichtsbehörden, ein in letzter Minute verschobener Stichtag. Wer 2026 in einer Bank für Künstliche Intelligenz verantwortet, arbeitet mit mehr Regelwerken gleichzeitig als in jeder Digitalisierungswelle davor.

Für KI in Banken gelten 2026 parallel der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689), die DORA-Verordnung (EU) 2022/2554 und die MaRisk der BaFin. DORA regelt seit dem 17. Januar 2025 die operative Widerstandsfähigkeit der IT, der EU AI Act stuft die Kreditwürdigkeitsprüfung als Hochrisiko-KI ein, und die MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) führen mit ihrer 9. Novelle erstmals ein eigenes Modul für quantitative Modelle und KI ein. Kein Institut kommt mit nur einem dieser Regelwerke aus.

Warum der Regulierungsdruck 2026 steigt

KI ist in Banken keine Laborfrage mehr. Sie sitzt in der Kreditvorlage, im Betrugsscoring, im Kundenservice und zunehmend in Prozessen, die ohne menschlichen Zwischengriff laufen. Genau dieser Schritt von der Assistenz zur Entscheidung erklärt, warum die Aufsicht nachzieht.

Wie schnell die Nutzung der Kontrolle vorauseilt, zeigt eine Bitkom-Umfrage unter 604 Unternehmen, über die das IT-Finanzmagazin am 21. Oktober 2025 berichtete: 40 Prozent der Betriebe gehen davon aus, dass Beschäftigte private KI-Werkzeuge im Job nutzen, aber nur 23 Prozent haben verbindliche Regeln für den KI-Einsatz eingeführt. Diese Lücke zwischen gelebter Praxis und schriftlicher Governance ist der Punkt, an dem Aufsicht und Prüfung ansetzen.

Der Druck wächst dort, wo KI von der Empfehlung zur Handlung übergeht. Sobald agentische KI-Systeme Prozessschritte eigenständig ausführen, verschiebt sich die Frage von der Modellgüte zur Kontrollierbarkeit. Und Kontrollierbarkeit ist der gemeinsame Nenner aller drei Regelwerke.

Was der EU AI Act für Banken regelt

Der EU AI Act ist die erste umfassende KI-Regulierung eines großen Wirtschaftsraums. Er trat als Verordnung (EU) 2024/1689 am 1. August 2024 in Kraft und wirkt als Verordnung unmittelbar, ohne nationales Umsetzungsgesetz.

Der EU AI Act ordnet KI-Systeme nach Risiko ein: verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme, Systeme mit Transparenzpflichten und minimales Risiko. Für Banken entscheidet diese Einordnung darüber, welche Pflichten ein konkretes System auslöst. Nach Artikel 6 der KI-Verordnung ist bei den in Anhang III genannten Kategorien Hochrisiko der Regelfall, und eine abweichende Einstufung verlangt eine dokumentierte Bewertung.

Warum Kreditwürdigkeitsprüfung als Hochrisiko-KI gilt

Kreditscoring ist für Banken der brisanteste Punkt der KI-Verordnung. Anhang III des EU AI Act nennt in Nummer 5 Buchstabe b KI-Systeme zur Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen ausdrücklich als Hochrisiko. Der Grund ist der direkte Eingriff in den Zugang zu Finanzierung.

Hochrisiko bedeutet keinen Bann, sondern ein Pflichtenheft. Dazu zählen Datenqualität und Daten-Governance, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht sowie Robustheit und Cybersicherheit. Eine Bank, die Kreditentscheidungen auf ein Modell stützt, muss dessen Wirkungsweise nachvollziehbar belegen und die Aufsicht über den Menschen sicherstellen.

Die Einordnung endet nicht am Scoring. Auch KI im Personalbereich, etwa in der Bewerberauswahl, zählt nach Anhang III zu den Hochrisiko-Anwendungen. Für eine Bank umfasst das Pflichtenheft damit mehr Systeme, als ein reiner Blick auf das Kreditgeschäft nahelegt.

Der Digital Omnibus verschiebt die Hochrisiko-Pflichten

Der ursprüngliche Fahrplan sah die Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III ab dem 2. August 2026 vor. Dieser Termin gilt nicht mehr. Mit dem sogenannten Digital Omnibus verschob die EU den Geltungsbeginn nach hinten.

Der Weg dorthin lief über das ordentliche Gesetzgebungsverfahren: Die EU-Kommission legte den Vorschlag am 19. November 2025 vor, der Rat einigte sich am 13. März 2026 auf eine Position, am 7. Mai 2026 folgte die Einigung im Trilog, und am 16. Juni 2026 stimmte das Europäische Parlament zu. Nach dieser Anpassung gelten die Hochrisiko-Pflichten für eigenständige Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027 und für in regulierte Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I ab dem 2. August 2028.

Der Aufschub ist Zeitgewinn, keine Entwarnung. Die Pflichten bleiben inhaltlich bestehen. Wer die 16 zusätzlichen Monate für ein Inventar der eingesetzten Modelle und eine saubere Risikoklassifizierung nutzt, steht 2027 vorbereitet da. Wer wartet, verschiebt nur den Stress.

Was ab dem 2. August 2026 trotzdem gilt

Die Verschiebung betrifft die Hochrisiko-Klasse, nicht den gesamten EU AI Act. Mehrere Stufen greifen bereits. Die Verbote bestimmter KI-Praktiken nach Artikel 5, etwa Social Scoring, gelten seit dem 2. Februar 2025. Die Pflichten für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen und das Sanktionsregime gelten seit dem 2. August 2025.

Seit dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung. Ein Chatbot muss sich als KI zu erkennen geben, KI-generierte Inhalte und Deepfakes sind zu kennzeichnen. Für Banken heißt das konkret: Jeder generative Assistent im Kundenkontakt fällt ab sofort unter eine Offenlegungspflicht.

Diese Pflicht wirkt harmlos, betrifft aber genau die Systeme, die viele Institute zuerst produktiv gestellt haben. Ein Kundenassistent im Onlinebanking oder eine automatisierte Antwort im Postfach steht damit heute unter Regel, nicht erst 2027. Wer bis zur Hochrisiko-Frist wartet, übersieht die Pflicht, die bereits läuft.

Bußgelder: Womit die Aufsicht droht

Der EU AI Act setzt die Strafhöhe an den weltweiten Jahresumsatz. Bei verbotenen Praktiken sieht die KI-Verordnung Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, im Regelfall bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Der jeweils höhere Betrag zählt.

Für ein Institut mit relevanter Bilanzsumme ist die prozentuale Deckelung die eigentliche Drohung. Sie hebt KI-Compliance aus dem IT-Budget in die Vorstandsverantwortung.

Der Bußgeldrahmen ist dabei nur die sichtbarste Sanktion. Reputationsschaden und die Pflicht, ein beanstandetes System vom Netz zu nehmen, treffen den Geschäftsbetrieb oft härter als das Geld. Ein abgeschaltetes Kreditscoring legt das Neugeschäft still.

DORA: Operative Resilienz seit dem 17. Januar 2025

Während der EU AI Act das Modell reguliert, reguliert DORA den Betrieb. DORA (Digital Operational Resilience Act, Verordnung (EU) 2022/2554) trat am 17. Januar 2023 in Kraft und gilt nach einer zweijährigen Übergangsfrist seit dem 17. Januar 2025 verbindlich.

DORA regelt das IKT-Risikomanagement in Kapitel II, Artikel 5 bis 16, mit einem vereinfachten Rahmen für kleinere Institute nach Artikel 16. Die BaFin verankert KI ausdrücklich in diesem Rahmen. Ein KI-System ist aus DORA-Sicht ein IKT-System und muss dieselben Anforderungen an Verfügbarkeit, Integrität und Wiederherstellbarkeit erfüllen wie jede andere kritische Anwendung.

Zwei weitere Bereiche treffen KI-Betreiber direkt. DORA verpflichtet Institute in Kapitel III, Artikel 17 bis 23, zur Erkennung, Klassifizierung und Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle an die Aufsicht. Ein KI-Modell, das ausfällt oder fehlerhaft entscheidet, wird damit zum meldepflichtigen Vorfall. In Kapitel IV, Artikel 24 bis 27, fordert DORA regelmäßige Tests der digitalen operationalen Resilienz. Wer KI produktiv einsetzt, nimmt sie in dieses Testprogramm auf, statt sie als Sonderfall zu behandeln.

IKT-Drittparteienrisiko: Der wunde Punkt jeder KI-Auslagerung

Kaum eine Bank baut ihr KI-Fundament selbst. Modelle, Rechenleistung und Plattformen kommen von wenigen großen Anbietern. Genau hier greift DORA am schärfsten.

DORA regelt das Management des IKT-Drittparteienrisikos in Kapitel V, Abschnitt I, Artikel 28 bis 30, und schafft in Abschnitt II, Artikel 31 bis 44, einen Überwachungsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister. Institute müssen ein Informationsregister aller vertraglichen Vereinbarungen über IKT-Dienstleistungen führen und der Aufsicht vorlegen. Für einen externen KI-Dienst heißt das: Der Vertrag, die Ausstiegsstrategie und die Konzentrationsrisiken gehören dokumentiert, bevor das Modell in Produktion geht.

Konzentration ist der unterschätzte Teil. Wenn dieselben Cloud- und Modellanbieter halb Europas Finanzsektor tragen, wird ihr Ausfall zum Systemrisiko. Genau deshalb richtet DORA den Überwachungsrahmen für kritische Anbieter auf der Ebene der Aufsicht ein. Eine Bank prüft daher nicht nur den eigenen Vertrag, sondern auch, wie stark sie von einem einzelnen Anbieter abhängt.

MaRisk: Das neue KI-Modul AT 4.3.4

Die MaRisk der BaFin schließen die Lücke zwischen europäischem Rahmen und deutscher Aufsichtspraxis. In der Konsultationsfassung der 9. MaRisk-Novelle, veröffentlicht am 1. April 2026 als Konsultation 02/2026, führt die BaFin ein neues Modul AT 4.3.4 ein, das quantitative Methoden und KI-Modelle erstmals ausdrücklich erfasst.

Das Modul benennt konkrete Pflichten für den Modelleinsatz: nachvollziehbare Begründung der zugrunde liegenden Annahmen, Sicherung der Datenqualität, schriftliche Regeln für das Abweichen vom Modellergebnis, regelmäßige Validierung von Genauigkeit und Stabilität sowie Erklärbarkeit der Wirkungszusammenhänge zwischen Ein- und Ausgangsgrößen. Der Umfang richtet sich nach Komplexität und Risikorelevanz.

Damit übersetzt die BaFin die Hochrisiko-Logik des EU AI Act in die Sprache des Risikomanagements. Ein Institut, das AT 4.3.4 sauber erfüllt, hat einen großen Teil der KI-Verordnung bereits abgedeckt.

AT 9 und die neue Auslagerungssystematik

Die MaRisk regeln Auslagerungen im Modul AT 9. Die 9. Novelle ordnet dessen Verhältnis zu DORA neu. Ausgelagerte oder fremdbezogene IKT-Dienstleistungen im Sinne von Artikel 3 Nummer 21 DORA fallen künftig nicht mehr in den Anwendungsbereich von AT 9, weil DORA sie abschließend regelt.

Diese Trennung wirkt wie eine Vereinfachung, verlagert die Anforderung aber nur. Ein KI-Dienstleister wird nach DORA statt nach MaRisk beurteilt, nicht milder. Die BaFin gestaltet AT 9 prinzipienorientierter, senkt das Anforderungsniveau in der Sache jedoch nicht.

Was aus den BAIT wird

Die BAIT (Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT) waren jahrelang das zentrale IT-Regelwerk der deutschen Aufsicht. DORA löst sie in weiten Teilen ab. Nach Darstellung der BaFin gelten die BAIT weiter für Institute, die noch kein IKT-Risikomanagement nach DORA betreiben müssen, etwa in Übergangskonstellationen oder außerhalb des DORA-Anwendungsbereichs.

Für die große Mehrheit der Banken ist die IT-Governance damit von den BAIT auf DORA übergegangen. Wer seine Kontrollen noch an der alten Struktur ausrichtet, prüft gegen ein auslaufendes Regelwerk.

Wie Banken die drei Regelwerke zusammenführen

EU AI Act, DORA und MaRisk überschneiden sich stärker, als ihre getrennten Titel vermuten lassen. Daten-Governance, menschliche Aufsicht und Nachvollziehbarkeit tauchen in allen drei Regelwerken auf, nur in unterschiedlicher Sprache. Wer sie in drei getrennten Projekten abarbeitet, zahlt dreimal.

Die tragfähige Antwort ist eine gemeinsame KI-Governance, die ein Modell einmal erfasst und gegen alle drei Rahmen prüft. Ein Inventar aller KI-Systeme, eine Risikoklassifizierung nach Artikel 6 EU AI Act, die Einordnung als IKT-Asset nach DORA und die Modell-Dokumentation nach AT 4.3.4 gehören in einen Prozess. Zur Grundlage zählt der Umgang mit personenbezogenen Daten, weshalb Datenschutz bei der KI-Einführung von Anfang an mitläuft und nicht nachträglich aufgesetzt wird.

Handlungsempfehlung: Was jetzt zu tun ist

Der erste Schritt ist ein vollständiges Inventar der eingesetzten und geplanten KI-Systeme. Ohne diese Liste bleibt jede Risikoklassifizierung Vermutung. Der zweite Schritt ordnet jedes System einer Risikoklasse nach dem EU AI Act zu und markiert die Hochrisiko-Fälle rund um Kreditwürdigkeit.

Der dritte Schritt verzahnt die Modell-Governance mit DORA und der 9. MaRisk-Novelle, statt sie getrennt zu führen. Der vierte Schritt schließt die Governance-Lücke aus der Bitkom-Zahl: verbindliche Regeln, geprüfte KI-Zugänge und dokumentierte Verantwortlichkeiten statt geduldeter Schatten-KI. Die verschobenen Fristen bis Dezember 2027 sind der Zeitrahmen, in dem diese Arbeit ohne Hektik gelingt.

Entscheidend ist die Zuständigkeit. Solange KI-Governance zwischen IT, Compliance und Fachbereich pendelt, bleibt sie liegen. Ein benannter Verantwortlicher mit Mandat aus dem Vorstand macht aus einer Sammlung von Einzelpflichten einen steuerbaren Prozess.

Nächster Schritt mit Sotica

KI-Regulierung in Banken scheitert selten am Willen und fast immer an der Übersetzung vom Gesetzestext in den eigenen Prozess. Genau diese Übersetzung ist die Arbeit, die 2026 ansteht.

Sotica bringt Vorstand, Compliance und IT in einem Workshop zur KI-Governance an einen Tisch und liefert eine Potenzialanalyse, die jedes KI-System gegen EU AI Act, DORA und MaRisk stellt. Am Ende steht ein priorisierter Fahrplan mit klaren Verantwortlichkeiten. Sprechen Sie mit uns über den ersten Termin.

Jetzt die Potenziale entdecken

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In einem ersten Gespräch klären wir, welche Möglichkeiten realistisch und kurzfristig umsetzbar sind – unverbindlich, persönlich und mit einem klaren Blick auf die nächsten Schritte.

Persönlicher Ansprechpartner

Dominik Winkel

Gründungspartner

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