Insight
Die Riester-Nachfolge ist beschlossen: Förderlogik, Garantiestufen, Standarddepot. Was Versicherer und Banken bis zum Start 2027 entscheiden müssen.
Kernaussage
Das Altersvorsorgedepot verschiebt den Wettbewerb von der Garantie zur Rendite nach Kosten. Wer sein Produkt weiter um die Garantie baut, konkurriert ab dem Start gegen ein Standarddepot, das über den Preis gewinnt.

Strategie
9 min Lesezeit
Die wichtigsten Erkenntnisse
Die Förderung folgt dem Beitrag, nicht mehr dem Produkt.
Garantie wird zur Option – und verliert ihr Monopol.
Das Standarddepot setzt den Preisanker bei einem Prozent.
Die Reform ist durch. Die Hausaufgaben fangen an.
Jahrzehnte wurde über Riester geredet, jetzt ist die Ablösung Gesetz. Das Altersvorsorgedepot öffnet die staatliche Förderung ab dem 1. Januar 2027 für garantiefreies Fonds- und ETF-Sparen – und verschiebt damit den Wettbewerb in der privaten Altersvorsorge von der Garantie zur Rendite nach Kosten.
Der Zeitplan ist eng: Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes am 17. Dezember 2025 beschlossen, der Bundestag hat am 27. März 2026 zugestimmt, der Bundesrat am 8. Mai 2026. Zum 1. Januar 2027 können Anbieter die neuen Produkte an den Markt bringen – so beschreibt es die Bundesregierung in ihren Fragen und Antworten zur Reform. Wer dann verkaufsfähig sein will, trifft die Produkt-, Preis- und Vertriebsentscheidungen jetzt.
Was das Altersvorsorgedepot ist
Das Altersvorsorgedepot ist ein steuerlich gefördertes Vorsorgeprodukt ohne Beitragsgarantie. Sparer investieren in Fonds und börsengehandelte Indexfonds, Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, die Auszahlungen werden nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Damit holt der Gesetzgeber nach, was Marktbeobachter seit Jahren fordern: Die Förderung hängt nicht mehr am Versicherungsmantel mit voller Beitragsgarantie, sondern am Vorsorgezweck.
Garantien verschwinden nicht, sie werden zur Option. Neben dem garantiefreien Depot sieht das Gesetz Garantieprodukte mit 100 Prozent oder 80 Prozent Beitragserhalt vor. Die 80-Prozent-Stufe gibt Anbietern erstmals im geförderten Geschäft einen regulierten Mittelweg zwischen Sicherheitsversprechen und Aktienquote.
Wie die neue Förderung rechnet
Die Zulagenlogik wird beitragsproportional und löst das alte System aus Grund- und Kinderzulagen mit Mindesteigenbeitragsrechnung ab. Nach den FAQ des Bundesfinanzministeriums gilt: 50 Cent Zulage je Euro Eigenbeitrag bis 360 Euro im Jahr, darüber 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro – zusammen also bis zu 540 Euro Zulage jährlich. Dazu kommen eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind und Jahr sowie ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für Verträge, die vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen werden. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr.
Für den Vertrieb ist diese Mechanik ein Geschenk: Sie ist in einem Satz erklärbar. Für die Produktkalkulation ist sie eine Ansage – die Förderung subventioniert den Beitrag, nicht die Kostenstruktur des Produkts.
Die Förderquote im Rechenbeispiel
Wie stark der Hebel ist, zeigt die einfache Rechnung entlang der BMF-Staffel: Ein Sparer, der den vollen geförderten Eigenbeitrag von 1.800 Euro leistet, erhält 180 Euro Zulage auf die ersten 360 Euro und weitere 360 Euro auf den Rest – zusammen 540 Euro und damit eine Förderquote von 30 Prozent auf den Eigenbeitrag, vor jedem Kapitalmarktertrag und vor Kinderzulagen. Ein Berufseinsteiger mit zwei Kindern kommt im ersten Jahr über Grundzulage, Kinderzulagen und Bonus auf eine Förderung, die den eigenen Sparbeitrag deutlich übersteigen kann.
Diese Rechnung ist das stärkste Vertriebsargument der neuen Welt – und sie funktioniert in beide Richtungen: Sie macht das geförderte Depot gegenüber dem ungeförderten ETF-Sparplan attraktiv, mit dem die junge Zielgruppe längst vertraut ist. Der Wettbewerber des Altersvorsorgedepots ist nicht nur das alte Riester-Produkt, sondern der Sparplan beim Neobroker, der keine Bindung und keine Verrentungsregeln kennt.
Steuerlogik: gefördert heißt gebunden
Steuerlich folgt das neue Produkt der bekannten Vorsorgelogik: Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, die Auszahlungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz. Im Gegenzug ist das Kapital zweckgebunden – Entnahmen sind für die selbst genutzte Immobilie und ab Rentenbeginn vorgesehen. Für die Beratung ist diese Bindung kein Makel, sondern der eigentliche Unterschied zum freien Depot: Sie diszipliniert das Sparziel und begründet die Förderung. Wer sie verschweigt, produziert die Beschwerden von übermorgen.
Der Berechtigtenkreis wächst
Förderberechtigt sind künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende – eine Zielgruppe, die im alten Riester-System weitgehend außen vor war. Für Anbieter mit Zugang zu Gewerbekunden und Selbstständigen entsteht damit ein Neugeschäftsfeld, das nicht über den klassischen Zulagenvertrieb der Vergangenheit erschlossen wird, sondern über Beratung zu Steuer- und Vorsorgelogik.
Das Standarddepot: Referenzprodukt mit Preisanker
Der umstrittenste Teil der Reform ist das Standardprodukt. Es kommt als vereinfachtes Depot mit vorgegebener Anlagelogik, automatischer Umschichtung vor Rentenbeginn und gedeckelten Effektivkosten von 1,0 Prozent pro Jahr – im Gesetzgebungsverfahren abgesenkt von ursprünglich vorgesehenen 1,5 Prozent. Es soll digital abschließbar und bei jedem Anbieter erhältlich sein.
Die Branche hat daran wenig Freude. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die Modernisierung der Förderung ausdrücklich, warnt aber vor Marktverzerrung durch staatlich organisierte Angebote mit strukturellen Vorteilen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert den abgesenkten Kostendeckel als Weg in Dumpingpreise, die qualifizierte Beratung unmöglich machten. Die Sorge dahinter ist real: Ein reguliertes Referenzprodukt mit Ein-Prozent-Deckel wird zum Maßstab, an dem jeder Kunde und jeder Vergleichsrechner alle anderen Angebote misst. Zugleich zwingt genau dieser Maßstab zur Ehrlichkeit in der eigenen Kalkulation – Produkte, deren Mehrkosten sich nicht aus Anlagequalität, Garantie oder Beratungsleistung begründen lassen, verlieren ihre Existenzgrundlage nicht durch das Gesetz, sondern durch den Vergleich.
Die Wohnkomponente bleibt – und bleibt Beratungsthema
Oft übersehen: Auch die neue Welt kennt die Verwendung für die eigene Immobilie. Entnahmen für den Kauf selbst genutzten Wohneigentums sind weiterhin vorgesehen, und der Bestand zeigt, wie relevant das ist – die BMAS-Statistik zählt Ende 2025 rund 1,4 Millionen Wohn-Riester-Verträge. Für die Beratung verbindet sich damit die Vorsorgefrage mit der Finanzierungsfrage: Das geförderte Depot kann Eigenkapitalbaustein sein, und wer Baufinanzierung im Haus hat, sollte diese Brücke im Beratungsprozess bewusst bauen statt sie dem Zufall zu überlassen.
Was aus dem Riester-Bestand wird
Die Reform beerdigt Riester nicht, sie friert es ein. Bestandsverträge laufen unter den alten Bedingungen weiter und können weiterbespart werden; ein Wechsel in die neue Förderwelt ist ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung möglich. Das Volumen dieser Übergangsaufgabe ist gewaltig: Nach der Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestanden Ende 2025 noch 15,66 Millionen Riester-Verträge, davon 9,7 Millionen Versicherungsverträge – und das Ministerium schätzt den Anteil ruhender, nicht mehr besparter Verträge auf gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel.
Jeder dieser Verträge ist ab 2027 ein Beratungsanlass – für den eigenen Vertrieb oder für den Wettbewerber, der schneller anruft. Wie Vermittler diesen Bestand systematisch angehen, haben wir im Beitrag zum Altersvorsorgedepot in der Beratung ausgeführt.
Auszahlungsphase: Die lebenslange Rente verliert ihr Monopol
Auch am Ende der Sparphase ändert sich Grundsätzliches. Neben der lebenslangen Leibrente erlaubt das Gesetz Auszahlungspläne, die bis mindestens zum 85. Lebensjahr laufen, sowie die Abfindung von Kleinbetragsrenten. Für Versicherer bedeutet das: Das Langlebigkeitsprodukt Leibrente muss im Wettbewerb gegen flexible Entnahmepläne bestehen, statt gesetzlich gesetzt zu sein. Wer die Verrentung verkaufen will, braucht ab 2027 Argumente statt Paragrafen.
Warum diese Reform anders laufen kann als Riester
Skepsis ist nach zwei Jahrzehnten Riester-Debatte verständlich, aber die Ausgangslage unterscheidet sich in drei Punkten. Erstens die Produktlogik: Die Förderung verlangt keine hundertprozentige Beitragsgarantie mehr, die in der Niedrigzinsära die Renditen erdrückte und die Produkte kompliziert machte. Zweitens die Einfachheit: Eine beitragsproportionale Zulage ersetzt die Mindesteigenbeitragsrechnung, an der ein erheblicher Teil der alten Förderansprüche scheiterte. Drittens der Marktkontext: Eine Generation, die ETF-Sparpläne aus eigener Anschauung kennt, trifft auf ein Produkt, das genau diese Anlageform fördert. Selbst der GDV, der das staatliche Standardangebot scharf kritisiert, begrüßt die Modernisierung als überfälligen Schritt.
Garantiert ist der Erfolg damit nicht – er hängt daran, ob Anbieter die neue Einfachheit in ihren Produkten und Strecken erhalten oder sie in Tarifvarianten und Formularen wieder begraben. Die Reform liefert die Voraussetzung, nicht das Ergebnis.
Die strategische Weichenstellung für Versicherer
Für Lebensversicherer stellt die Reform drei Fragen, die sich nicht vertagen lassen. Erstens die Produktfrage: Tritt das Haus im garantiefreien Segment an – gegen Fondsgesellschaften und Direktbanken, die Depotführung als Kerngeschäft betreiben? Zweitens die Garantiefrage: Wird die 80-Prozent-Stufe zum neuen Kernprodukt, das Sicherheitsbedürfnis und Renditeerwartung verbindet – und rechnet sich das unter dem Kostendruck des Standarddepots? Drittens die Bestandsfrage: Was geschieht mit Millionen Riester-Policen, deren Kunden ab 2027 aktiv umworben werden?
Die unbequeme Wahrheit: Abwarten beantwortet alle drei Fragen auch – dann entscheiden Wettbewerber, Vergleichsplattformen und das Standarddepot über den eigenen Bestand. Offene Schnittstellen verschärfen den Zug zusätzlich, denn mit FiDA werden Vorsorgedaten maschinenlesbar vergleichbar – unsere Analyse zu Open Finance als Chance beschreibt die Mechanik.
Die Chance für Banken, Sparkassen und Fondsanbieter
Auf der anderen Marktseite ist die Reform eine Einladung. Depotführung, Fondsauswahl, digitale Strecken – das ist das Heimspiel von Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Fondsplattformen. Erstmals können sie gefördertes Vorsorgegeschäft betreiben, ohne einen Versicherungsmantel einkaufen zu müssen. Wer bereits Wertpapiergeschäft im Bestand hat, kann das Altersvorsorgedepot als natürliche Erweiterung der Depotbeziehung positionieren – inklusive der Zulagen als eingebautem Sparimpuls.
Zugleich gilt: Das geförderte Depot ist kein gewöhnliches Depot. Zulagenverwaltung, Fördermeldungen, Entnahmeregeln und die Umschichtungslogik vor Rentenbeginn sind operative Pflichten, die das klassische Brokerage nicht kennt. Was auf Prozessseite bis zum Start stehen muss, behandeln wir gesondert im Beitrag zur operativen Umsetzung des Altersvorsorgedepots.
Vergleichbarkeit wird Systemmerkmal
Die neue Produktwelt ist auf Vergleichbarkeit angelegt: einheitliche Förderlogik, ein digital abschließbares Standardprodukt bei jedem Anbieter, gedeckelte Effektivkosten als öffentliche Referenz. Damit verschiebt sich die Rolle des Vertriebs – weg vom Erklärer eines unvergleichbaren Tarifwerks, hin zum Berater, der die Entscheidung zwischen wenigen klaren Alternativen begleitet: Depot ohne Garantie, Garantiestufe, Standardprodukt, Bestand behalten. Anbieter, deren Produkte diesen Vergleich scheuen müssen, haben kein Kommunikationsproblem, sondern ein Produktproblem.
Dieselbe Transparenz erreicht die Kostenseite. Jeder Basispunkt Verwaltungskosten steht künftig neben dem Ein-Prozent-Anker des Standarddepots – was das für Kalkulation und Betrieb bedeutet, vertieft unser Beitrag zum Standarddepot als Preisanker.
Der Zeitplan bis zum Start
Zwischen heute und dem Marktstart liegen nur noch gut drei Monate – und eine lange Liste: Produktentscheidung und Kalkulation gegen den Ein-Prozent-Anker, Zertifizierung der neuen Produkte, Anbindung an die Zulagenlogik, Schulung des Vertriebs auf die neue Förderrechnung, Kommunikationsstrategie für den Riester-Bestand. Häuser, die 2026 nur beobachten, starten 2027 mit einem Produkt, aber ohne Vertriebsgeschichte – und gegen Wettbewerber, die beides mitbringen.
Zur Vorbereitung gehört auch die Nagelprobe im eigenen Haus: eine Handvoll realer Kundenprofile – Angestellte mit Kindern, Berufseinsteiger, Selbstständige, Riester-Bestandskunde – einmal komplett durch die geplante Produkt- und Prozesswelt spielen, vom Erstgespräch über die Zulage bis zum Wechselantrag. Diese Trockenübung findet die Lücken, die keine Projektfolie zeigt: fehlende Datenfelder, unklare Zuständigkeiten, Strecken, die im Beratungsgespräch nicht funktionieren. Sie kostet zwei Wochen und erspart die Blamage im Januar.
Hinzu kommt die Frühstartrente als zweiter Baustein der Reformagenda: Nach dem Regierungsentwurf vom August 2026 zahlt der Staat für Kinder vom sechsten bis zum achtzehnten Lebensjahr zehn Euro monatlich in ein eigenes Vorsorgedepot – Millionen Erstdepots, die einen Anbieter suchen. Welche Vertriebschance darin liegt, zeigt unser Beitrag zur Frühstartrente als Kundenzugang.
Vom Gesetzestext zur Marktposition
Das Altersvorsorgedepot ist die größte Neuordnung der geförderten privaten Vorsorge seit 2002 – und anders als damals startet sie in einen Markt mit etablierten Depotanbietern, Vergleichsplattformen und preissensiblen Kunden. Die Häuser, die jetzt Produktlogik, Bestandsstrategie und Prozessreife zusammen denken, verkaufen ab Januar 2027. Alle anderen erklären ihren Kunden, warum der Wettbewerber schneller war. Für die Einordnung der eigenen Ausgangslage – Produktportfolio, Bestand, Vertriebswege – ist ein kompakter Strategie-Workshop der schnellste Weg zu einer belastbaren Roadmap.

Dominik Winkel
Gründungspartner Sotica. Partner für Wandel in der Finanzbranche, seit über 15 Jahren in der Branche.
Ein Gespräch klärt, welcher Schritt der erste ist. Direkt mit dem Gründungspartner, ohne Umwege.


